Weitere Informationen zur Berufsausbildung:
Feinwerkmechaniker/Feinwerkmechanikerin
Die aktuelle "Verordnung über die Berufsausbildung
zum Feinmechaniker/zur Feinmechanikerin" vom 2. Juli 2002
ist im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil 1 Nr. 45 wiedergegeben.
In §4 der Verordnung sind in 18 Punkte Fertigkeiten und Kenntnisse
aufgeführt, die mindestens Gegenstand der Berufsausbildung sind.
Im Anhang des Gesetzblattes befindet sich der "Ausbildungsrahmen-
plan für die Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker/zur Feinwermechanikerin"
in dem die geforderten Fertigkeiten und Kenntnisse näher erläutert
und der erforderlichen Ausbildungszeit (Richtwerte in Wochen) sowie dem dazugehörigen
Ausbildungsjahr zugeordnet sind.
Die Fußnote von Blatt 2481 der Verordnung enthält den Hinweis,
daß die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte Rahmenlehrplan
für die Berufsschule als Beilage zum Bundesanzeiger veröffentlicht
werden.
Die Informationen des Bundesanzeigers enthalten folgenden
wichtigen Hinweis:
Dieses Angebot ist nur als Leseversion ausgestaltet und berechtigt nicht zu
einer darüber hinaus gehenden Verwendung.
Bundesgesetzblatt/Auswahlseite
Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker/ zur Feinwerkmechanikerin (pdf-Dokument)
Weitere Informationen zum Thema über folgende Links:
www.metallhandwerk.de
Info-Seite
und pdf-Dokumente
Das Berufenet der Bundesanstalt für Arbeit bietet eine
Kurzbeschreibung