Weitere Informationen zur Berufsausbildung:

Feinwerkmechaniker/Feinwerkmechanikerin
Die aktuelle "Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinmechaniker/zur Feinmechanikerin" vom 2. Juli 2002
ist im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil 1 Nr. 45 wiedergegeben.
In §4 der Verordnung sind in 18 Punkte Fertigkeiten und Kenntnisse
aufgeführt, die mindestens Gegenstand der Berufsausbildung sind.
Im Anhang des Gesetzblattes befindet sich der
"Ausbildungsrahmen-
plan für die Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker/zur Feinwermechanikerin" in dem die geforderten Fertigkeiten und Kenntnisse näher erläutert und der erforderlichen Ausbildungszeit (Richtwerte in Wochen) sowie dem dazugehörigen Ausbildungsjahr zugeordnet sind.
Die Fußnote von Blatt 2481 der Verordnung enthält den Hinweis, daß die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte Rahmenlehrplan für die Berufsschule als Beilage zum Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Die Informationen des Bundesanzeigers enthalten folgenden wichtigen Hinweis:
Dieses Angebot ist nur als Leseversion ausgestaltet und berechtigt nicht zu einer darüber hinaus gehenden Verwendung.
Bundesgesetzblatt/Auswahlseite

Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker/ zur Feinwerkmechanikerin (pdf-Dokument)


Weitere Informationen zum Thema über folgende Links:
www.metallhandwerk.de
Info-Seite und pdf-Dokumente

Das Berufenet der Bundesanstalt für Arbeit bietet eine
Kurzbeschreibung

 

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